Jedes Unternehmen ist verpflichtet über das abgelaufene Geschäftsjahr Rechenschaft abzulegen.
Auf welche Art und Weise das Unternehmen seinen Gewinn ermittelt, wird durch die Unternehmensgröße oder die Rechtsform bestimmt.
Als Gewinnermittlungsformen kommen entweder die Bilanz oder die Einnahmen-Überschussrechnung in Betracht.
Dabei beinhaltet die Jahresabschlusserstellung für uns weitaus mehr als die Bestandsaufnahme des vergangenen Jahres.
Da die aus dem Jahresabschluss ermittelten Daten auch die Basis für eine zukunftsorientierte Planung darstellen, nutzen wir diese Chance, Ihnen zielorientierte Lösungsansätze für die Zukunft aufzuzeigen.